Bürgerinitiative gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung e.V.
Fluglaerm

Der TRA LAUTER-Skandal

Ein Bericht von Holger Marzen, 25.03.2009. Aktualisiert am 08.02.2012.

Nur ein bisschen Kampfjetlärm? Oder ein hand­fes­ter Skandal mit Be­tei­lig­ten, die das Grund­ge­setz mit Füßen treten?

Worum geht es überhaupt?

TRA LAUTER
TRA LAUTER

Die Region Eifel/Westpfalz/Saarland liegt unter meh­re­ren, sich überlappenden Lufträumen, in denen Kampfjets ohne jegliche Lärmbeschränkung fliegen dürfen. Zwei da­von haben Namen: TRA LAUTER und POLYGONE. Die Flüge umfassen Abfangjagden (mit und ohne Nach­bren­ner), Tiefflüge, Überschallflüge mit Knall und Flüge ir­gend­wo dazwischen, z.B. tiefe Flüge, die nicht als Tief­flü­ge gezählt werden. Dazu kommen Versorgungs- und Übungsflüge schwerer Transportmaschinen der US-Airforce und deutsche Trans­por­te von Fall­schirm­sprin­gern. Ohne besondere Genehmigungen dürfen die Übungs­flü­ge mit Kampf­jets unter Missachtung der üblichen Mittags- und Nachtruhe durchgängig bis 23.30 Uhr (Oktober bis April) oder bis 21.00 Uhr (Mai bis Sep­tem­ber) ohne Ankündigung und Mengenbeschränkung durchgeführt werden.

Wo ist das Problem?

TRA LAUTER
TRA LAUTER: Täter und Opfer

Da es außerhalb der unmittelbaren Umgebung von Flug­hä­fen juristisch gesehen keinen Fluglärm gibt, gibt es auch keine Beschränkungen der Lärmstärke und Dauer. Das führt dazu, dass die Menschen der Region an 222 von 253 untersuchten Werktagen des Jahres 2008 militärischen Fluglärm ertragen mussten, davon an 22 Tagen noch zusätzlich zwischen 18.00 und 20.00 Uhr und an 49 Tagen von 20.00-22.00 Uhr. Leider gab es auch Flüge nach 22.00 Uhr im Winter sowie Verletzungen der 21.00 Uhr-Grenze im Sommer. Eine besondere Belastung liegt darin, dass es keine den Bürgern zugänglichen Flugpläne gibt. Daher gibt es bis zum späten Abend keine Entspannung, und jedes kleine Geräusch versetzt den Körper in einen Stress­si­tu­a­ti­on, weil er sich auf eine erneute Lärmattacke vorbereitet – ob sie dann kommt oder nicht.

Auch am Wochenende gibt es keine Ruhe, da der Flugbetrieb der US-Airbase Ram­stein rund um die Uhr genehmigt ist, auch nachts. Gründe konnte uns weder das Verbindungsbüro der Airbase noch die genehmigende Behörde Wehr­be­reichs­ver­wal­tung West nennen, so dass als Zusammenfassung nur bleibt: Sie fliegen, weil sie dürfen, und sie dürfen, weil sie wollen.

Gibt es noch andere gesundheitliche Belastungen?

POLYGONE
POLYGONE

Zur Radartäuschung werden trotz Verbots sogenannte Düppel oder Chaff aus­ge­bracht, das sind alu­mi­ni­um­be­schich­te­te Glasfasern, die gelegentlich auch vom Wet­ter­ra­dar erfasst werden. Das Ausbringen darf eigentlich nur über dem Meer und Truppenübungsplätzen erfolgen, wur­de aber nachweislich im Februar 2008 über der Region durchgeführt und ist aufgefallen, weil einige Kartuschen nicht richtig detoniert sind, so dass das Material bü­schel­wei­se über der Pfälzer Gemeinde Schopp herunterkam. Aber auch wenn es über dem Meer ausgebracht wird, kann es über bewohntem Gebiet niedergehen. Weil diese Glasfasern nicht durch die Lunge ins Blut gehen, behauptet das Militär, sie seien unbedenklich.

Wer fliegt denn da? Und warum?

Die größte Belastung mit Kampfjets geht von der US-Airbase Spangdahlem in der Eifel aus. Es ist für die US-Truppen bequem und treibstoffsparend, quasi vor der Haustür zu üben. Wenn sie nicht fliegen, lässt der Verteidigungsminister andere Aus­län­der fliegen, z.B. Italiener, Briten aber auch Schweizer, und die Bun­des­luft­waf­fe aus Büchel übt hier auch. Gründe für die Lärmkonzentration sind einerseits praktischer Art wie räumliche Nähe zur Airbase Spangdahlem, aber auch politische Gründe wie die Minimierung des Protests durch Minimierung der Anzahl der Be­trof­fe­nen. Offizielle Zahlen über die reinen Flugstunden sind der Antwort auf eine Kleine An­fra­ge der Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag zu entnehmen.

Wie sehen die Opfer die rechtlichen Aspekte?

Lärm in dieser Konzentration macht krank. Das Verteidigungsministerium streitet natürlich alles ab, sogar die Schädlichkeit von Chaff, mehrmaliges nächtliches Ge­weckt­wer­den der überflogenen Bürger oder den infernalischen Lärm von Tiefflügen – da ist das Abstreiten der Schädlichkeit des Dauerdröhnens durch Abfangjagden (auch mit Nachbrenner) oder der Überschallknalle bloß ein Mo­sa­ik­stein im leicht zu durchschauenden Lügengebäude. Immerhin musste die Ar­beits­grup­pe, die auf Druck der Opfer im Dezember 2008 erstmalig mit dem Ziel der Lärmminderung auf der Hardthöhe zusammenkam, endlich zugeben, dass die Lärmbelastung der Re­gi­on mit militärischem Fluglärm die bundesweit höchste ist. Wohlgemerkt – es handelt sich nicht um eine Einflugschneise sondern um den Lebensraum von ca. 2 Millionen Menschen.

Die krank machende Lärmkonzentration stellt damit eine dauerhafte Verletzung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung dar.

Was gibt es noch für rechtliche Aspekte?

Hier übende US-Staffeln werden nach den Übungen zum Einsatz in die Kriege der USA in den Nahen Osten verlegt. Diese Kriege haben als Angriffskriege auf sou­ve­räne Staaten begonnen, auch wenn sie nachträglich durch Vereinbarungen mit Ma­ri­o­net­ten­re­gie­run­gen zu legitimieren versucht wurden. Damit ist die Unterstützung dieser Kriege, z.B. durch Überlassung des Luftraums für Übungs- und Ver­sor­gungs­flü­ge, grundgesetzwidrig. Der Luftraum muss für die Mehrzahl der US-Militärflüge ge­sperrt werden.

Wie könnte eine Lösung aussehen?

Ein Teil der Lösung ergibt sich direkt aus der Frage, was US-Truppen hier noch zu suchen haben. Einen Beitrag zur Verteidigung des Landes leisten sie nicht, im Gegenteil. Sie erzeugen Leid im Nahen Osten und säen Hass, der zu terroristischen Anschlägen führen kann. Dass die US-Truppen die Gefahr als real ansehen zeigt sich darin, dass sie ihre Autokennzeichen durch ortsübliche ersetzen, um außerhalb ihrer Basen schwerer erkennbar zu sein und die deutsche Zivilbevölkerung als lebende Schutzschilde zu nutzen.

Aber selbst wenn die US-Basen nicht sofort geschlossen oder zur zivilen Nutzung konvertiert werden, ist das dicht besiedelte Deutschland der denkbar schlechteste Ort, um ausländisches Militär hier mit Kampfjets herumlärmen zu lassen. Auch die Bundesluftwaffe muss das nicht. Die weitaus meisten Flüge sind verlagerbar, z.B. über das Meer oder geeignete Einöden von Partnerstaaten.

Der geringe Rest der Flüge über besiedeltem Gebiet kann dann ordentlich geplant, angekündigt und über ganz Deutschland (und damit meinen wir nicht bloß ein paar Lärmreservate) verteilt werden, so dass jeder nur geringe Belastungen ertragen muss. Sicher wird das Militär Gründe (er)finden, warum das überhaupt nicht geht, und der Verteidigungsminister wird befürchten, dass er dann Beschwerden von Menschen bekommt, die diesen Lärm nie kannten. Da die statischen Übungszonen eingerichtet werden konnten, gibt es aber keinen Grund, sie nicht wieder auflösen zu können und dafür den Luftraum so zu nutzen, dass alle Menschen gleichmäßig und moderat belastet werden. Wenn der Verteidigungminister wegen möglicher Pro­tes­te Angst hat, Übungen über dem Wannsee, dem Starnberger See oder dem Bodensee abzuhalten, dann darf er sie auch nicht über dem Losheimer Stausee oder dem Bos­tal­see im Saarland abhalten.

Die betroffenen Menschen werden nicht ihre Gesundheit und Lebensqualität auf­ge­ben, damit ausländisches und deutsches Militär bequem auf ihre Kosten den Krieg über ihren Köpfen üben kann. Wie lange lässt der Verteidigungsminister den Krieg gegen einen Teil seiner Bürger und gegen das Grundgesetz noch zu?

Überschallknalle
DatumZeit
Mo16.04.201214.31
Mi11.04.201216.24
Do16.02.201212.15
Fr03.02.201209.55
Di10.01.201215.30
Fr09.12.201111.25
Mo23.11.201115.10
Mo28.09.201114.09
Mo20.09.201011.25
Mo06.09.201011.02
Mi25.08.201016.50
Mo02.08.201014.21
Mo02.08.201011.26
Do08.07.201008.38
Di08.06.201009.41
Mi02.06.201010.57
Mi02.06.201010.45
Mi02.06.201008.22
Di01.06.201012.53