Von unserem Vorstandsmitglied Patrick Fey
Die Saarbrücker Zeitung schreibt:
Einige besonders laute Gartengeräte dürfen (natürlich) sonn- und feiertags nicht benutzt werden und außerdem nicht werktags von 13 bis 15 Uhr sowie bereits ab 17 Uhr bis 9 Uhr morgens.
Aber Kampfflugzeuge dürfen ohne jegliche Lärmgrenzwerte von 8 bis
23.30 Uhr lärmen.
Wo ist der Fehler?
Genau, man sollte gerechterweise auch nachts laubblasen dürfen.
Oder war’s vielleicht doch andersherum?
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