So kann es der Fluglärm-Mafia gehen, wenn sie gerade keine passende Richterin mit dem Fall betraut: Im Gegensatz zur Seiler-Dürr-Ramstein-Agenda „Wem es nicht passt, der kann ja wegziehen“ heißt es für den Frankfurter Flughafen „Keine Nachtflüge von 23.00 bis 5 Uhr“. Das hessische Verwaltungsgericht nimmt es mit den Grundrechten etwas genauer als das Verwaltungsgericht Neustadt.
Da wird Problembär Beck aufatmen. Die Verlagerung des Nachtfluglärms zum Flughafen Hahn, mit der er seine Mainzer Klientel beruhigen wollte, hat ja nicht funktioniert.
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