Der größte Teil der Flugbewegungen vom und zum Flughafen Zürich geht über Süddeutschland. Deutschland hat ein Nachtflugverbot von 21 bis 7 Uhr ausgesprochen, an Wochenenden und Feiertagen sogar von 20 bis 9 Uhr. Landrat Tilman Bollacher will noch weitreichendere Beschränkungen.
Es ist nicht einzusehen, wieso deutsche Bürger vor Schweizer Fluglärm besser geschützt werden als vor deutschem und US-amerikanischem. Das süddeutsche Nachtflugverbot muss selbstverständlich bundesweit gelten. Grundrechte haben kein Nord-Süd-Gefälle.
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