Um 11.48 Uhr zeigt uns das Militär erst mit Tiefflügen dann mit einem weiteren Überschallknall im nördlichen Saarland, wer die Macht hat. Würde sich ein Zivilist einen Knall dieser Intensität erlauben, würde er sich zu Recht wegen verschiedener Delikte verantworten müssen, von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr bis zur Körperverletzung.
Zum Archiv mit allen Artikeln
42780 |
Beschwerden ab 01.01.2020 in Kopie an uns von 410 Personen |
[15.01.2021, 01:00 Uhr] |
![]() |
Kerosinablass
![]() |
Beplanung der Übungslufträume ![]() |
![]() Exchange mit Flügen in Echtzeit |
![]() |