Pressemitteilungen von Fee Strieffler und den beiden Anwälten Dr. Peter Becker und Otto Jäckel
Liebe Friedensfreunde,
wir bitten um Kenntnisnahme: Die mündliche Verhandlung über eine Klage
des LUFTPOST-Herausgebers Wolfgang Jung gegen die Bundesrepublik
Deutschland wegen der völkerrechts- und
verfassungswidrigen Nutzung der
US-Air Base Ramstein findet am Donnerstag, dem 14. März 2013, um 10.30
Uhr vor dem Verwaltungsgericht Köln statt. Anbei übersenden wir Ihnen
den Auszug aus der Pressemitteilung der beiden Anwälte Dr. Peter Becker
und Otto Jäckel, die den Kläger vertreten. Den ganzen Text und weitere
Informationen zum Sachverhalt finden Sie
in der
LUFTPOST
034/13 vom 11.03.2013.
Mit freundlichen Grüßen
Fee Strieffler
Presseinformation
Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht Köln wegen rechtswidriger Nutzung der US-Air Base Ramstein am 14. März 2013
Dr. Peter Becker
Otto Jäckel
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht
Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin
Am Mühlgraben 2
Theodorenstraße 4
35037 Marburg
65189 Wiesbaden
Tel. (06421) 168960
Tel. (0611) 450 410
Marburg/Wiesbaden, den 11. März 2013
D2/10733
Am kommenden Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Köln in einem historisch erstmaligen Prozess über die Frage, ob die US-Armee über die ihr von der Bundesrepublik Deutschland überlassene Air Base Ramstein weltweit in verfassungswidriger Weise Kriege führt.
Diese Auffassung vertritt Wolfgang Jung, der wenige Kilometer von der Air Base Ramstein wohnt. Er gibt seit Jahren die LUFTPOST heraus (Friedenspolitische Mitteilungen aus der US- Militärregion Kaiserslautern/Ramstein). Er ist daher intimer Kenner der Nutzung der Air Base Ramstein und strebt mit seiner Klage an, diese Kriegführung nach Erteilung entsprechender Auskünfte durch die Bundesregierung gerichtlich untersagen zu lassen.
In der Militärregion Kaiserslautern befindet sich mit über 44.000 US-Staatsbürgern, darunter fast 15.000 Soldaten, die weltweit größte US-Militärgemeinde außerhalb der Vereinigten Staaten. Zum Komplex gehörten auch das größte US-Militärhospital und das größte Munitionsdepot außerhalb der Vereinigten Staaten. Über Ramstein führte die Army 2003 den Irak-Krieg, der nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2005 völkerrechts- und verfassungswidrig war. Seit 2001 wird über Ramstein der Afghanistan-Krieg mittels der Operation Enduring Freedom (OEF) geführt. OEF wurde und wird als Selbstverteidigung nach Art. 51 der UN-Charta gerechtfertigt. Das ist nach Auffassung des Klägers und seiner Anwälte unzutreffend.
Näheres findet sich in einem Aufsatz von Dr. Dieter Deiseroth (Jenseits des Rechts: Kampfeinsatz in Afghanistan, in: Blätter für Deutsche und Internationale Politik 12/2009, S. 45). Dr. Deiseroth ist Richter am Bundesverwaltungsgericht. Deutschland war zwar an OEF beteiligt, hat sich aber nach dem Tornado-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.2007 aus OEF zurückgezogen. Die gesamte OEF-Kriegsführung über Ramstein ist daher rechtswidrig.
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