Sowohl Laien als auch gefühlte Experten sind gelegentlich der Ansicht, unsere Berichte über Überschallknalle könnten nicht wahr sein, denn Überschallflüge seien verboten. Wir stimmen mit diesen Menschen überein, dass Überschallflüge über besiedeltem Gebiet verboten gehören. Leider sieht das Militär das nicht so. Besonders die Eurofighterpiloten der Bundeswehr durchbrechen auf Übungsflügen immer mal wieder die Schallmauer, was zu erheblichen Knallen am Boden führt. Auch Ausländer toben sich bei uns derart aus. Die militäreigenen Regelungen für den Überschallflug sind:
Der Weichmacher „nach Möglichkeit“ wird sehr großzügig ausgelegt. Das Saarland ist das zweitdichtest besiedelte Flächenland. Trotzdem gibt es dort Überschallknalle.
Die Überschallflüge hat sich das Militär über ganz Deutschland erlaubt. Nach unseren Beobachtungen werden sie aber vor allem dort durchgeführt, wo die Menschen nach Ansicht des Militärs an Kriegslärm gewöhnt sind, also im Bereich der reservierbaren Luftübungsräume (TRA bzw. ED-R). Knallt es mal ausnahmsweise woanders, ist die Presse voll. Ansonsten bleibt sie leer.
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