Die militärische Lärmbelastung in unserer Region kommt meist nicht von Überflügen auf einer Reise von A nach B, sondern durch Lärmtourismus und Kreisfliegerei. Wir halten 30 Sekunden Lärm am Stück für ein Lärmereignis, das guten Gewissens als Belästigung zu bewerten ist. Eine Minute Dauerlärm wird also maximal als zwei Lärmereignisse gezählt. Das ist sehr zurückhaltend bewertet, verhindert aber auch, dass zwei Stunden Kleinkreisfliegerei (z.B. von Büchel am 14.10.2019) als ein einziger Überflug durchgehen und der angerichtete Schaden auf ein Kavaliersdelikt heruntergerechnet wird.
Auch mit dem 10 km-Radius sind wir sehr moderat. Kampfjets sind deutlich weiter zu hören, Hercules teilweise auch. In anderen Regionen beschweren sich Menschen bereits über einzelne, kurze Lärmereignisse, wie wir vom Luftfahrtamt erfahren haben. Insofern gibt es keinen Grund, den Lärm durch durch längere Intervalle herunterzuspielen.
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